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Leistung

Hautkrebs-Screening

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchung der Haut ab 35 Jahren.

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen – und ist bei früher Erkennung gut behandelbar. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, das wir in unserer Praxis anbieten.

Ablauf der Untersuchung

Bei der Untersuchung wird die gesamte Haut von Kopf bis Fuß systematisch auf auffällige Pigmentmale, Flecken oder andere Hautveränderungen kontrolliert. Verdächtige Befunde werden genauer beurteilt und bei Bedarf zur weiteren Abklärung an eine dermatologische Praxis überwiesen.

Wer teilnehmen kann

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening steht Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu. Auch außerhalb dieses Rhythmus beraten wir Sie gerne, wenn Ihnen eine Hautveränderung auffällt oder Sie zu Ihrem persönlichen Hautkrebsrisiko Fragen haben.

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